Finden Sie die richtige Förderung – wir verschaffen Ihnen den Überblick
Die Digitalisierung bringt Unternehmen dazu, ihre bestehenden analogen Arbeitsprozesse zu analysieren, um diese digital und automatisiert abzubilden. Höhere Effizienz und das Erlangen echter Wettbewerbsvorteile erfordern allerdings oft hohe Investitionen.
Um Unternehmen bei der digitalen Transformation zu unterstützen, haben Bund und Länder verschiedenste Förderprogramme aufgelegt. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam Ihr Bedarfsprofil und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, wie Sie Ihr Projekt durch Förderzuschüsse erfolgreich umsetzen können. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Ein Überblick über die Förderprogramme
Die beiden Förderlinien des Invest BW des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sollen die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Innovationskraft zu erhalten, indem neue Forschungs- und Entwicklungsprojekte angestoßen werden. Zudem soll die gesamtwirtschaftliche Nachfrage im Land gestärkt werden, indem die Unternehmen bei ihren Investitionsanstrengungen, hin zu einer effizienteren und zukunftsorientierten Wirtschaft unterstützt werden. Wer? Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder dort errichten wollen. Was? Gefördert werden Investitionen in neue Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Invest BW für Innovationsvorhaben) sowie Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen oder Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte (Invest BW für Zukunftsinvestitionen). Wie? Für Innovations- und Technologievorhaben können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 5.000.000 Euro gewährt werden. Die Förderquote für KMUs liegt dabei, je nach Unternehmensgröße, zwischen 60% und 70%. Für Zukunftsinvestitionsvorhaben können Zuwendungen zwischen 2.000 Euro bis 1.000.000 Euro gewährt werden. In welcher Höhe? Der Regelfördersatz beträgt 10% der förderfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.000.000 EUR.
Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen durch qualifizierte Beraterinnen und Berater in Fragen der Unternehmensführung und zur Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Wer? Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) Was? Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Zusätzlich können sie zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Wie? Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. In welcher Höhe? Ein Bestandsunternehmen aus der Region Stuttgart beispielsweise erhält einen Fördersatz von 50 Prozent und einen maximalen Zuschuss von 1.500 Euro.
Die Darlehensvariante Digitalisierungprämie Plus verbindet die Zuschussförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit einem zinsverbilligten Darlehen der L-Bank. Sie erhalten den Zuschuss in Form eines Tilgungszuschusses, der die Rückzahlung des Darlehens mindert. Wer? Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen. Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte und einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. € Sie investieren in Baden-Württemberg. Was? Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen Erhöhung der IKT-Sicherheit Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen Wie? Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahre Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit Bereitstellungszinsen: keine Sondertilgung: in den ersten 5 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, danach jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung und mit Kürzung des Tilgungszuschusses In welcher Höhe? Die Darlehensbeträge bewegen sich zwischen 10.000 und maximal 200.000 EUR bei einem maximalen Tilgungszuschuss von 5.000 – 20.000 EUR.
Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Wer? Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, bei denen Digitalisierungsvorhaben geplant sind (zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung). Was? Gefördert werden Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens sowie Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Technologien. Wie? Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens und orientiert sich an der Unternehmensgröße. In welcher Höhe? Der Fördersatz beträgt 50% der Kosten des Vorhabens bis zu einer maximalen Fördersumme von 100.000 EUR.