Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dient zur Dokumentation der in Ihrem Unternehmen vorhanden Verfahren bei denen personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden. Es erfüllt damit die Nachweispflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Seit der Einführung der DSGVO sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern dazu verpflichtet ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Auch dann, wenn das Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt, jedoch besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet oder ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteh. Bei der Erstellung und kontinuierlichen Verbesserung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten bieten sich auch interessante Vorteile, so werden Prozesse und Datenflüsse im Unternehmen durchleuchtet und können gezielt optimiert werden.
Gerne unterstützen unsere Experten Sie bei der Erstellung und Führung ihres VVTs oder überprüfen ihr Verzeichnis auf Vollständigkeit und Richtigkeit.