Weil Digitalisierung nicht nur aus Nullen und Einsen besteht
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Betroffenenrechte und -anfragen

Die DSGVO räumt betroffene Personen eine Reihe von Rechten gegenüber Unternehmen ein.

Dazu gehören insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht
  • Recht auf Richtigkeit und Berichtigung erfasster Daten
  • Recht auf Löschung - Recht auf Vergessenwerden
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Widerspruchsrecht

Dies ist auch der Fall, wenn die personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung gestellt werden, etwa bei einem Bewerbungsverfahren.

All diese Rechte gilt es als Unternehmen zu gewährleisten. Entsprechende Anfragen müssen in der Regel innerhalb eines Monats beantwortet werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Frist verlängert werden.

Um dies sicherzustellen und bei Nichteinhaltung anfallende Bußgelder zu vermeiden bedarf es definierter Prozesse und ein zuverlässiges Fristenmanagement.

Unsere Datenschutzexperten unterstützen Sie gerne im Umgang und der Abwicklung von Betroffenenanfragen.

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