
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die E-Rechnungspflicht in Kraft. Diese Regelung, die auf der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) der Europäischen Kommission basiert, markiert einen weiteren Schritt hin zur Digitalisierung des Rechnungswesens. Sie betrifft alle Unternehmen, die Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern oder anderen Unternehmen (B2B) abwickeln.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Sie und Ihr Unternehmen?
Die E-Rechnungspflicht verpflichtet Unternehmen, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen, das eine automatische und digitale Verarbeitung ermöglicht. Dies schließt Papierrechnungen und unstrukturierte PDFs aus. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Wettbewerbsgleichheit zu erhöhen.
Integration von ELO in den E-Rechnungsprozess
Um die Anforderungen der E-Rechnungspflicht effizient umzusetzen, sind Sie mit dem Einsatz ELO bereits auf einem guten Weg. ELO ermöglicht es Ihnen, den gesamten Rechnungsprozess von der Erstellung über den Versand bis hin zur Archivierung digital abzubilden. Durch die Integration von ELO können Vorteile genutzt werden, wie
- Automatisierte Verarbeitung: ELO ermöglicht die automatisierte Erfassung und Bearbeitung eingehender und ausgehender Rechnungen. Dadurch können Fehler minimiert und Bearbeitungszeiten verkürzt werden
- Rechtssichere Archivierung: ELO stellt sicher, dass alle Rechnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben revisionssicher archiviert werden. Dies erleichtert die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und die Durchführung von Prüfungen.
- Workflow-Optimierung: Mit ELO lassen sich individuelle Workflows erstellen, die den Freigabeprozess von Rechnungen effizient gestalten. Das sorgt für einen reibungslosen Ablauf und verbessert die Transparenz im Unternehmen.
- Compliance und Sicherheit: ELO unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit einzuhalten. So sind Ihre sensiblen Unternehmensdaten stets geschützt.
Ab dem 1. Januar 2025 wird es für nationale Umsätze verpflichtend sein, elektronische Rechnungen zu verwenden. Diese Maßnahme wird die bisherige Praxis, bei der die Zustimmung des Rechnungsempfängers zur Ausstellung elektronischer Rechnungen erforderlich war, obsolet machen. Ab 2028 wird darüber hinaus ein transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt, das die Meldung jeder Rechnung an die Finanzverwaltung innerhalb von zwei Tagen nach Ausstellung verlangt. Die Einführung dieser Maßnahmen soll erhebliche finanzielle Einsparungen und eine Reduzierung von CO₂-Emissionen ermöglichen. Allein in Deutschland könnten jährlich etwa 35 Milliarden Euro gespart und 84.000 Tonnen CO₂ vermieden werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und mögliche Anpassungen in Ihren Geschäftsprozessen zu planen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung und Integration von ELO in Ihrem Unternehmen. Kontaktieren Sie uns!
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